Frauen für Frauen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen: Was der Landesaktionsplan in Baden-Württemberg verändern soll

Veröffentlicht am 08.10.2026 in Allgemein

Das Land Baden-Württemberg hat 47 Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen beschlossen. Was steckt dahinter, und was heißt das für unseren Kreis?

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein Verbrechen und eine Menschenrechtsverletzung. Den Schutz davor muss der Staat gewährleisten. Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2.0 hat Baden-Württemberg dafür einen Rahmen geschaffen. Der Ministerrat hat ihn am 29. Juli 2025 verabschiedet.

Was der Landesaktionsplan will

Er soll Frauen und Mädchen besser vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt schützen und Femizide verhindern. Richtschnur ist die Istanbul-Konvention des Europarats. Der Plan baut auf dem Landesaktionsplan von 2014 auf. Seine 47 Maßnahmen reichen von Schutzmöglichkeiten über Hilfsangebote bis zu Absprachen zwischen den beteiligten Stellen. Den vollständigen Plan kannst du als PDF herunterladen: Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg 2.0.

Die sechs Schwerpunkte

  • Steuerung
  • Prävention
  • Häusliche Gewalt und Femizide
  • Sexualisierte Gewalt
  • Digitalisierte Gewalt
  • Zielgruppenspezifische Aspekte

Warum der Plan wichtig ist

Das Gewalthilfegesetz des Bundes ist seit dem 28. Februar 2025 in Kraft. Erstmals gibt es damit einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für betroffene Frauen. Dieser Anspruch gilt ab dem 1. Januar 2032. Bis dahin bereitet der Landesaktionsplan den Weg. Er ist eine Brücke zur Umsetzung des Gesetzes im Land.

Was heißt das für uns im Kreis?

Viele Hilfsangebote liegen in den Städten. Frauen auf dem Land haben oft längere Wege und sehen Angebote seltener. Deshalb fordern wir, Informationen und Zugangswege in den ländlichen Landkreisen gezielt auszubauen. Land, Landkreis und Kommunen tragen gemeinsam Verantwortung. Je nach Maßnahme liegt die Umsetzung bei einer anderen Ebene.

Was du tun kannst

Hilfe finden

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ erreichst du unter 08000 116 016. Es richtet sich an betroffene Frauen und ebenso an Angehörige, Freundinnen und Freunde, die sich Sorgen machen. Es ist kostenfrei, anonym und rund um die Uhr erreichbar. Freie Frauenhausplätze findest du bundesweit über die Frauenhaus-Suche.